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Lagerverträge - Lagerung von Umzugsgut - Aktenlager

Die gesetzlichen Regelungen zur Lagerung finden Sie ab §§ 467 ff Handelsgesetzbuch.

Möbelspediteure verwenden in der Praxis regelmäßig die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB Möbel).

Der reine Bezug auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unzureichend. Deren Verwendung ist rechtswirksam mit dem Lagerkunden zu vereinbaren, z.B. durch gesonderte Unterschrift auf dem Lagervertrag.

Zu beachten ist § 472 HGB. Auch hier hat der Gesetzgeber bei Verträgen mit Verbrauchern die Beratungspflicht hinsichtlich einer Versicherungsmöglichkeit im Gesetz verankert. Die Aufklärung des Lagerkunden hinsichtlich notwendiger Sachversicherungen wie z.B. der Feuer oder Einbruchdiebstahlversicherung ggf. auch Elementarschadendeckungen ist unbedingt erforderlich.

Die Firma Klare ASSEKURANZ Makler hat zur Absicherung von Sachrisiken einen entsprechenden Rahmenvertrag gezeichnet und bietet allen Kunden somit die Möglichkeit der einfachen Umsetzung der Forderungen des Gesetzgebers an.